Legal Terms
- Alle unsere Rechnungen sind bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum behält sich Thermobrass das Recht vor, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Alle gerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. v
- Um zulässig zu sein, muss jede Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren bei Thermobrass gemeldet werden.
- Thermobrass kann unter keinen Umständen verpflichtet werden, als Drittpartei in einem Schadensersatzverfahren aufzutreten, das von einem Endverbraucher gegen den Kunden eingeleitet wurde.
- Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum wird automatisch und ohne vorherige Mahnung eine Entschädigung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250 € sowie ein Verzugszins von 2 % pro Monat erhoben.
- Im Falle eines Rechtsstreits ist ausschließlich das Handelsgericht in Löwen zuständig.