Legal Terms



  1. Alle unsere Rechnungen sind bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug von mehr als sechzig (60) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum behält sich Thermobrass das Recht vor, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Alle gerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. v
  3. Um zulässig zu sein, muss jede Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren bei Thermobrass gemeldet werden.
  4. Thermobrass kann unter keinen Umständen verpflichtet werden, als Drittpartei in einem Schadensersatzverfahren aufzutreten, das von einem Endverbraucher gegen den Kunden eingeleitet wurde.
  5. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum wird automatisch und ohne vorherige Mahnung eine Entschädigung von 10 % mit einem Mindestbetrag von 250 € sowie ein Verzugszins von 2 % pro Monat erhoben.
  6. Im Falle eines Rechtsstreits ist ausschließlich das Handelsgericht in Löwen zuständig.










 

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